Essenszuschuss vom Arbeitgeber: flexible & rechtssichere Essensmarken
Kantine Adé
Rund 1.380 € mehr Netto anbieten und dabei 44 % Kosten sparen
Flexible Nutzung
Ohne Akzeptanzstellenbindung die individuelle Wahl des Lieblingsessens fördern.
Intuitive Anwendung
100 % digital: Quittung scannen, Belege werden automatisch geprüft. Schon fertig.
Einfach auszurollen
Implementierung in wenigen Stunden, Unterstützung beim Rollout durch Vertragsvorlagen, Trainings und Manuals.
Talente gewinnen
Unsere Studie zeigt: Gerade für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Benefits wichtig. Sie können bei der Rekrutierung also entscheidend sein.
Wertschätzung zeigen
Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden ein, indem Sie Gehaltsextras als Rewards für gute Arbeit nutzen.
Steueroptimiert
Sozialversicherungsfrei und ab 11.90 € pro Mahlzeit steuerfrei. Zudem steuerrechtskonform sowie mit GoBD und DSGVO.
In 5 einfachen Schritten zum Essenszuschuss
Nutzer einladen & Benefits zuweisen
Admins laden neue Nutzer ein und weisen ihnen bestimmte Benefits über die Funktion „Benefits Gruppen“ zu.
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Belege per App einreichen
Mitarbeitende reichen die Belege für bis zu 15 Mahlzeiten pro Monat einfach per App ein.
Prüfung und Nettolohnoptimierung
Wir prüfen alle eingereichten Belege auf Rechtskonformität und berechnen die maximale Nettolohnoptimierung.
Datenübertragung an die Lohnbuchhaltung
Die Schnittstelle zu DATEV Lohn & Gehalt oder DATEV LODAS ist inklusive. Übertragen Sie die Daten mit nur einem Klick.
Auszahlung mit dem nächsten Gehalt
Die eingereichten Kosten werden mit dem nächsten Gehalt erstattet. Alle ausgezahlten Benefits werden auf den Gehaltsnachweisen rechtskonform aufgeführt.
Sie müssen keine Steuer-Experten sein, um ein Benefit-Programm auszurollen, das die Menschen in Ihrem Unternehmen erreicht. Sie müssen nur wissen, was ihnen wichtig ist. Den Rest machen wir.
Benefits-Administration Belege per App einreichen Prüfung und Nettolohnoptimierung Datenübertragung an Lohnbuchhaltung Auszahlung
Über 7.000 positive Reviews zeigen, dass wir überzeugen.
Belohnen Sie gute Arbeit durch Benefits.
Und profitieren Sie von höherer Zufriedenheit und Produktivität in Ihrem Unternehmen.
Alles, was Sie wissen müssen.
Kann der Essenszuschuss bei Dienstreisen bzw. Auswärtstätigkeit genutzt werden?
Nein. Da den Mitarbeitenden auf Reisen eine Tagespauschale zusteht, kann der Essenszuschuss nicht an berufsbedingten Reisetagen genutzt werden. Geschäftsreisende können ihre Verpflegungsmehraufwände und Pauschalen über Circula Expenses wie gewohnt abrechnen.
Wie erfolgt die Berechnung des Essenszuschusses und der Pauschalsteuern?
Der BFH hat in seinem Beschluss vom 20.08.1997 (BStBl. II S. 667) entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen ohne weiteren Barlohn durch einen Sachbezug ersetzen können.
Essenszuschüsse, die den Grenzbetrag nicht überschreiten, können als eingenommene Mahlzeit des jeweiligen Arbeitnehmers mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet und pauschal mit 25 % besteuert werden. Im Fall der Pauschalversteuerung ist der geldwerte Vorteil sozialversicherungsfrei § 1 Abs. 1 SvEV. Der darüber hinausgehende Betrag von (maximal) EUR 3,10 stellt im Ergebnis einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers dar. Vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen für die Mahlzeit sind auf den pauschal zu versteuernden Sachbezugswert anzurechnen.
In unserem Help Center erfahren Sie weitergehende Informationen zum juristischen Hintergrund.
Was kostet Circula Benefits?
Die Circula Benefits sind in verschiedenen Paketen erhältlich. Detaillierte Informationen zur Preisgestaltung finden Sie hier.
Bis wann müssen meine Belege eingereicht werden?
Belege müssen bis zum dritten Tag des Folgemonats der Ausstellung eingereicht werden, um bei der Berechnung des Zuschusses wirksam zu werden. Das heißt: Alle Belege vom Juli müssen bis zum 3. August in Circula eingereicht sein. Nach Ende dieser Frist eingereichte Belege werden bei der Berechnung des Benefits nicht berücksichtigt.
Kann Circula Benefits von Mitarbeitern genutzt werden, die im Home Office arbeiten?
Ja! Im Home Office ist die Nutzung von Circula Benefits unter denselben Voraussetzungen möglich.